Adventskalender 11.12.

Girlande10

Lachen ist gesund und besonders wenn man aufgrund von stressigen Vorbereitungen und Weihnachtsfeiern eigentlich nix zu lachen hätte …

Der Dienstweihnachtsbaum – Dwbm

Auch mit den Kollegen möchte man gesellig beisammen sitzen und sich an Lebkuchen
und Christstollen erfreuen. Aber Vorsicht, die Dienstanweisungen zur korrekten
Ausgestaltung der Feierlichkeit sind nicht ohne! Angefangen bei der Auswahl geeigneter
Persönlichkeiten für das Krippenspiel über das Singen von Weihnachtsliedern und das
Anzünden von Kerzen auf dem Weihnachtsbaum. Vielleicht bestellt man sich doch lieber
gleich ein paar Lampen online…? Keine Sorge-mit dieser Anleitung kann jeder Beamte bei
der Weihnachtsvorbereitung beste Ergebnisse erzielen.

Eine Dienstanweisung für Beamte

Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen
kleineren und mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als
Dienstweihnachtsbäume finden (ArbOrgRichtl. Dwbm, Fassung vom 01. Dezember 1980):
§1 Dienstweihnachtsbäume
Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder
natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in
Diensträumen aufgestellt werden.
§2 Aufstellen von Dwbm
Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des
unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.
Dieser hat darauf zu achten, dass:
1.der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur
Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,
2.der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in
schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuziehen, der die Senkrechtstellung
überwacht, bzw. durch Zurufe wie mehr links, mehr rechts usw. korrigiert),
3.im Unfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer
Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.
§3 Behandlung der Beleuchtung
Die Dwbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Betriebsleiters zu
versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen
eines Brennstoffs mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung
finden, wenn die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend
unterrichtet sind und während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der
Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.
§4 Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern
In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines
erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der
Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:
Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
Josef: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen
Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte
Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines
Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den Dwbm auf. Eventuell
vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch den
Vorgesetzten in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden.
Wir bitten, vorgenannte Richtlinie in geeigneter Weise in den jeweiligen
Zuständigkeitsbereichen bekannt zu geben.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
(Autor unbekann

 

wir wünschen einen schönen Freitag

das Team von „Eagles-MyIRC“

 

Girlande10

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

64 − = 60